Aus- und Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen

Beispiele zum Blogbeitrag

Hast du die Theorie noch nicht ganz verstanden? Dann werden dir diese drei Beispiele sicher mehr Klarheit bringen.

 

Tim, Sarah und Marie: Drei Fälle, drei unterschiedliche Vereinbarungen

Tim, Sarah und Marie haben alle eine eidgenössische Prüfung erfolgreich abgelegt, doch die Abmachungen mit ihren Arbeitgebern könnten unterschiedlicher nicht sein. Werfen wir einen genaueren Blick auf ihre individuellen Vereinbarungen und die steuerlichen Konsequenzen.

Ausgangslage

  • Tim hat mit seinem Chef bei Beginn der Ausbildung die Vereinbarung getroffen, dass der Chef einen Teil der Kosten rückerstattet, sofern er die Ausbildung besteht
  • Tim hat die eidg. Prüfung bestanden
  • Der maximaler Abzugsbetrag für Aus- und Weiterbildungen beträgt pro Jahr CHF 12'000
Ausbildungskosten aus Sicht von Tim
Position 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
Angefallene Kosten CHF 15'000 CHF 6'000 CHF 4'000
Abzugsfähige Kosten CHF 12'000 CHF 6'000 CHF 4'000
Nicht abzugsfähige Kosten CHF 3'000 - -
Zahlung durch den Bund     CHF 6'500
Zahlung durch den Chef     CHF 6'000
Nachträglich abziehbare Kosten     CHF 3'000
Als Einkommen zu versteuern     CHF 9'500

Im 1. Ausbildungsjahr kann Tim nicht alle Kosten abziehen, da der Abzug auf CHF 12'000 pro Jahr begrenzt ist. Den Restbetrag kann er jedoch in dem Jahr, in dem er die Zahlung von seinem Chef erhält, nachträglich geltend machen.

Der Subventionsbetrag von CHF 6'500 muss als Einkommen versteuert werden.

Ausgangslage

  • Sarah ist bei einer Alpinschule angestellt. Sarah kann die Kosten für ihre Ausbildung laufend zur Hälfte der Alpinschule in Rechnung stellen
  • Sarah hat die eidg. Prüfung bestanden
  • Der maximale Abzugsbetrag für Aus- und Weiterbildungen beträgt pro Jahr CHF 12'000
Ausbildungskosten aus Sicht von Sarah
Position 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
Angefallene Kosten CHF 9'000 CHF 15'000 CHF 10'000
Abzugsfähige Kosten CHF 4'500 CHF 7'500 CHF 5'000
Nicht abzugsfähige Kosten CHF 4'500 CHF 7'500 CHF 5'000
Zahlung durch den Bund     CHF 6'500
Zahlung durch die Alpinschule CHF 4'500 CHF 7'500 CHF 5'000
Nachträglich abziehbare Kosten     -
Als Einkommen zu versteuern     CHF 6'500

Sarah kann nur die Kosten in Abzug bringen, welche sie auch selbst bezahlt hat. Der Subventionsbetrag von CHF 6'500 muss als Einkommen versteuert werden.

Ausgangslage

  • Marie ist bei der Kreativagentur angestellt wo sie erfolgreich die Ausbildung abschliesst. Nach Abschluss der Ausbildung verlässt Marie die Kreativagentur noch im selben Jahr.
  • Laut Ausbildungsvereinbarung muss Marie der Kreativagentur sämtliche Kosten rückerstatten
  • Ein Jahr später wird sie von der Firma Simpelbau als Marketingleiterin eingestellt
  • Die rückbezahlten Ausbildungskosten werden von der Firma Simpelbau übernommen 
Ausbildungskosten aus Sicht von Marie
Position 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Jahr (Stellenwechsel)
Angefallene Kosten CHF 10'000 CHF 10'000 CHF 10'000  
Abzugsfähige Kosten        
Nicht abzugsfähige Kosten CHF 10'000 CHF 10'000 CHF 10'000  
Zahlung durch die Kreativagentur CHF 10'000 CHF 10'000 CHF 10'000  
Rückzahlung Kosten an die Agentur     CHF 30'000  
Nachträglich abzugsfähige Kosten     CHF 30'000  
Zahlung durch den Simpelbau       CHF 30'000
Als Einkommen zu versteuern     - CHF 30'000 CHF 30'000

Marie kann im 3. Ausbildungsjahr die Kosten der letzten drei Jahren vollumfänglich geltend machen, da die Ausbildung Stand Ende des 3. Jahres selbst trägt. Da der neue Arbeitgeber Simpelbau die Kosten für die Ausbildung jedoch übernimmt, muss sie dies im neuen Jahr als Einkommen wieder versteuern.

Disclaimer:
Die dargestellten Beispiele dienen lediglich zur Veranschaulichung möglicher Situationen und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Unsicherheiten oder speziellen Fällen empfiehlt RundumTreuhand, den Sachverhalt separat und genau zu prüfen.
RundumTreuhand steht dir dabei gerne zur Verfügung und unterstützt dich bei allen steuerlichen Fragen rundum Aus- und Weiterbildungskosten. 

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