Aus- und Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen
Beispiele zum Blogbeitrag
Hast du die Theorie noch nicht ganz verstanden? Dann werden dir diese drei Beispiele sicher mehr Klarheit bringen.
Tim, Sarah und Marie: Drei Fälle, drei unterschiedliche Vereinbarungen
Tim, Sarah und Marie haben alle eine eidgenössische Prüfung erfolgreich abgelegt, doch die Abmachungen mit ihren Arbeitgebern könnten unterschiedlicher nicht sein. Werfen wir einen genaueren Blick auf ihre individuellen Vereinbarungen und die steuerlichen Konsequenzen.
Tim, Bereichsleiter Restauration mit eidg. Fachausweis
Ausgangslage
- Tim hat mit seinem Chef bei Beginn der Ausbildung die Vereinbarung getroffen, dass der Chef einen Teil der Kosten rückerstattet, sofern er die Ausbildung besteht
- Tim hat die eidg. Prüfung bestanden
- Der maximaler Abzugsbetrag für Aus- und Weiterbildungen beträgt pro Jahr CHF 12'000
Position | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
Angefallene Kosten | CHF 15'000 | CHF 6'000 | CHF 4'000 |
Abzugsfähige Kosten | CHF 12'000 | CHF 6'000 | CHF 4'000 |
Nicht abzugsfähige Kosten | CHF 3'000 | - | - |
Zahlung durch den Bund | CHF 6'500 | ||
Zahlung durch den Chef | CHF 6'000 | ||
Nachträglich abziehbare Kosten | CHF 3'000 | ||
Als Einkommen zu versteuern | CHF 9'500 |
Im 1. Ausbildungsjahr kann Tim nicht alle Kosten abziehen, da der Abzug auf CHF 12'000 pro Jahr begrenzt ist. Den Restbetrag kann er jedoch in dem Jahr, in dem er die Zahlung von seinem Chef erhält, nachträglich geltend machen.
Der Subventionsbetrag von CHF 6'500 muss als Einkommen versteuert werden.
Sarah, Bergführerin mit eidg. Fachausweis
Ausgangslage
- Sarah ist bei einer Alpinschule angestellt. Sarah kann die Kosten für ihre Ausbildung laufend zur Hälfte der Alpinschule in Rechnung stellen
- Sarah hat die eidg. Prüfung bestanden
- Der maximale Abzugsbetrag für Aus- und Weiterbildungen beträgt pro Jahr CHF 12'000
Position | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
---|---|---|---|
Angefallene Kosten | CHF 9'000 | CHF 15'000 | CHF 10'000 |
Abzugsfähige Kosten | CHF 4'500 | CHF 7'500 | CHF 5'000 |
Nicht abzugsfähige Kosten | CHF 4'500 | CHF 7'500 | CHF 5'000 |
Zahlung durch den Bund | CHF 6'500 | ||
Zahlung durch die Alpinschule | CHF 4'500 | CHF 7'500 | CHF 5'000 |
Nachträglich abziehbare Kosten | - | ||
Als Einkommen zu versteuern | CHF 6'500 |
Sarah kann nur die Kosten in Abzug bringen, welche sie auch selbst bezahlt hat. Der Subventionsbetrag von CHF 6'500 muss als Einkommen versteuert werden.
Marie, diplomierte Marketingleiterin
Ausgangslage
- Marie ist bei der Kreativagentur angestellt wo sie erfolgreich die Ausbildung abschliesst. Nach Abschluss der Ausbildung verlässt Marie die Kreativagentur noch im selben Jahr.
- Laut Ausbildungsvereinbarung muss Marie der Kreativagentur sämtliche Kosten rückerstatten
- Ein Jahr später wird sie von der Firma Simpelbau als Marketingleiterin eingestellt
- Die rückbezahlten Ausbildungskosten werden von der Firma Simpelbau übernommen
Position | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr | 4. Jahr (Stellenwechsel) |
---|---|---|---|---|
Angefallene Kosten | CHF 10'000 | CHF 10'000 | CHF 10'000 | |
Abzugsfähige Kosten | ||||
Nicht abzugsfähige Kosten | CHF 10'000 | CHF 10'000 | CHF 10'000 | |
Zahlung durch die Kreativagentur | CHF 10'000 | CHF 10'000 | CHF 10'000 | |
Rückzahlung Kosten an die Agentur | CHF 30'000 | |||
Nachträglich abzugsfähige Kosten | CHF 30'000 | |||
Zahlung durch den Simpelbau | CHF 30'000 | |||
Als Einkommen zu versteuern | - CHF 30'000 | CHF 30'000 |
Marie kann im 3. Ausbildungsjahr die Kosten der letzten drei Jahren vollumfänglich geltend machen, da die Ausbildung Stand Ende des 3. Jahres selbst trägt. Da der neue Arbeitgeber Simpelbau die Kosten für die Ausbildung jedoch übernimmt, muss sie dies im neuen Jahr als Einkommen wieder versteuern.
Disclaimer:
Die dargestellten Beispiele dienen lediglich zur Veranschaulichung möglicher Situationen und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Unsicherheiten oder speziellen Fällen empfiehlt RundumTreuhand, den Sachverhalt separat und genau zu prüfen.
RundumTreuhand steht dir dabei gerne zur Verfügung und unterstützt dich bei allen steuerlichen Fragen rundum Aus- und Weiterbildungskosten.
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