Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes im Überblick
Antworten auf vier W-Fragen zum L-GAV
„L-GAV: Gut für alle“ – ist das Motto, welche über 200'000 Mitarbeitende und 27'000 Betriebe im Schweizer Gastgewerbe vereint.
Der L-GAV stellt sicher, dass alle am selben Strick ziehen, um langfristigen Erfolg und faire Arbeitsbedingungen zu sichern. In diesem Blogbeitrag erhältst du einen Überblick über den L-GAV: Was er ist, wer daran beteiligt ist und welche Regeln gelten.
Was ist der L-GAV?
GAV im Allgemeinen
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) regelt wichtige Punkte für Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche. Er sorgt dafür, dass die Arbeitsbedingungen fair sind und sich an die Bedürfnisse des Marktes anpassen.
Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV)
Der L-GAV, oder „Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes“, spielt eine zentrale Rolle im Schweizer Gastgewerbe, indem er faire Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende und Arbeitgeber sicherstellt. Durch die landesweit einheitlichen Regelungen werden Unterschiede zwischen den Kantonen vermieden, was für ein stabiles und transparentes Arbeitsumfeld sorgt. Der L-GAV ist auch ein wertvolles administratives Hilfsmittel. Er definiert Rechte und Pflichten und somit klare Spielregeln für Arbeitnehmende und Betriebe.
Der L-GAV regelt im Grundsatz das Anstellungsverhältnis zwischen den Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Wie die Form des Arbeitsvertrages (mündlich/ schriftlich), Dauer Probezeit, Kündigungsfristen, Mindestlohn, Arbeitszeit, Ferien, Sozialleistungen etc.
Wie ist der L-GAV organisiert
Der Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes besteht aus 6 Vertragspartner. Auf der einen Seite für die Arbeitnehmende die Berufsorganisation sowie Gewerkschaften und auf der anderen Seite für die Arbeitsgebende die Arbeitgeberverbände. Die Vertragspartner haben die Möglichkeit alle 4 Jahre den L-GAV zu kündigen und neu auszuhandeln.
Die 6 Vertragspartner:
für die Arbeitnehmende | für die Arbeitgebende |
---|---|
Hotel & Gastro Union | SCA Swiss Catering Association |
Syna - die Gewerkschaft | GastroSuisse |
Unia - Die Gewerkschaft. | hotelleriesuisse |
Wer ist dem L-GAV unterstellt?
1998 hat der Bundesrat den L-GAV für alle Betriebe in der Schweiz als verbindlich erklärt. Das bedeutet, dass alle Betriebe, die gastgewerbliche Leistungen anbieten, die Regeln einhalten müssen, die von den Vertragspartnern gemeinsam festgelegt wurden. Zu jeder Regel gibt es auch Ausnahmen, dies gilt auch für den L-GAV und zwar sind folgende Personen / Betriebe nicht dem L-GAV unterstellt.
Übersicht der Ausnahmen:
Personen |
Betriebe | |
---|---|---|
|
|
Wo findet man den L-GAV?
Unter der Webseite https://l-gav.ch/ findest du den Vertrag sowie alle weitere Informationen oder lade dir gleich den aktuellen Vertrag und den Kommentar zum Vertrag hier runter:
Zusammenfassend ist der L-GAV ein wichtiger Wegweiser für alle im Schweizer Gastgewerbe. Mit dem Motto „L-GAV: Gut für alle“ sorgt er für klare Regeln, die sowohl Mitarbeitenden als auch Arbeitgebende helfen, sich im Arbeitsalltag zurechtzufinden.
Hast du Fragen zum L-GAV oder bist du dir als Arbeitgebende unsicher, ob du alle Regeln im Arbeitsverhältnis einhältst? RundumTreuhand steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Noch Fragen?
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