Änderungen bei der Mehrwertsteuer

Was du ab dem 1. Januar 2025 beachten musst

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaft und betrifft Unternehmen und Konsumenten gleichermassen. Doch auch die MWST unterliegt laufenden Anpassungen, damit sie mit neuen wirtschaftlichen Bedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten kann. In diesem Blogbeitrag erfährst du die wichtigsten Veränderungen, welche ab dem 1. Januar 2025 gelten.

Hier die wichtigsten Änderungen im Mehrwertsteuergesetz:

Gesetzeslage bis zum 31. Dezember 2024

Alle vier Monate muss bei der effektiven Methode (Normallfall) oder alle sechs Monate bei der Saldosteuersatzmethode (vereinfachte Methode) eine MWST-Abrechnung erstellt und abgerechnet werden. Damit die MWST-Abrechnung korrekt ist, muss die Buchhaltung immer auf dem neuesten Stand sein. Das ist vor allem für Kleinunternehmen mit Saisonbetrieben kein ganz einfaches Unterfangen.

Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2025

Wer möchte, kann die MWST-Abrechnung nur noch jährlich machen. Die Änderung hat folgende Auswirkungen:

  • Der jährliche Umsatz deines Unternehmens darf nicht höher als CHF 5'005'000 sein
  • Den Antrag auf jährliche Abrechnung musst du spätestens bis zum 28. Februar 2025 im Online-Portal einreichen. Wenn du neu im MWST-Club bist, hast du dafür 60 Tage Zeit.
  • Wie auch bei den Steuern und Sozialversicherungen gibt es Akontorechnungen. Der Betrag wird anhand des letzten Jahres festgelegt und kann bei Bedarf im Online-Portal angepasst werden.

Gesetzeslage bis zum 31. Dezember 2024

Die Abrechnung kann entweder in Papierform oder elektronisch eingereicht werden.

Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2025

Die Abrechnung muss elektronisch über das Portal eingereicht werden.

Bei der Saldosteuersatzmethode (SSS-Methode) gibt es einige Änderungen. Die SSS-Methode ist eine "vereinfachte Art", die MWST-Pflicht zu erfüllen. Dein Unternehmen kann die Umsätze inklusive MWST nach einem von der Steuerverwaltung festgelegten Satz versteuern. Je nach Tätigkeiten werden auch zwei Sätze bewilligt. Die MWST-Abgabe fällt in der Regel höher aus, als wenn du sie nach der effektiven Methode abrechnest. Der Vorteil bei der SSS-Methode ist, dass du die Umsätze nur halbjährlich deklarieren musst. Das macht die Administration deutlich einfacher.
Je nachdem, in welcher Situation sich dein Unternehmen gerade befindet, sieht die Sache ab 2025 anders aus.

Gesetzeslage bis zum 31. Dezember 2024

  • Die Steuerverwaltung bewilligt maximal zwei Steuersätze.
  • Für Mischbranchen wie ein Sportgeschäft gilt: Wenn sie neben dem Hauptgeschäft noch andere Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel Skiverleih oder Reparaturen, können sie diese nur zu einem SSS versteuern, sofern sie nicht mehr als 50 % des Gesamtumsatzes ausmachen.
  • Bei Wechsel von SSS-Methode zur effektiven Methode oder umgekehrt sind in der Regel keine steuerlichen Korrekturen bei Warenlagern und Anlagevermögen nötig.

Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2025

  • Sobald ein Umsatz einer Tätigkeit über 10% des Gesamtumsatzes liegt, wird ein separater Saldosteuersatz angewendet. Die eidgenössische Steuerverwaltung erlaubt mehr als zwei SSS.
  • Wegfall der Mischbranchen- und Sonderregelungen.
  • Neu ergeben sich bei Wechseln zwischen der SSS-Methode und der effektiven Methode eine sogennante Nutzungsänderungen mit Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch) oder mit nachträglichem Vorsteuerabzug (Einlageentsteuerung). Dazu musst du natürlich genau Buch über das Vermögen führen, um die Steuer berechnen zu können.

Wie sich das konkret auswirkt, wird an diesen Beispielen deutlich.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Die Änderungen bei der Mehrwertsteuer bringen eine administrative Erleichterung bei der effektiven Methode für Kleinunternehmen.
Allerdings auch einen gewissen administrativen und finanziellen Aufwand bei der Saldosteuersatzmethode, die eigentlich dem Gedanken der administrativen Erleichterung folgt. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, bei der Anwendung der Saldosteuersatzmethode zu prüfen, ob dies für das eigene Unternehmen finanziell und administrativ immer noch der sinnvollste Weg ist.

Zusammen mit RundumTreuhand analysieren wir die aktuelle MWST-Situation deines Unternehmens und finden den für dein Unternehmen am besten geeigneten Weg.

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