Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen

Wie du mit Weiterbildung nicht nur deine Karriere, sondern auch deine Steuerabgaben optimierst

Unser Bildungssystem ist so vielseitig wie die Schweiz selbst. Ob Sprachkurs, berufliche Weiterbildung oder ein neues Diplom – die Möglichkeiten sind beinahe unbegrenzt. Und die Zahlen sprechen für sich: Rund die Hälfte der Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren nimmt regelmässig an einer Weiterbildung teil (Quelle: Bundesamt für Statistik, 2022).

In diesem Beitrag erhältst du einen kurzen Überblick über das Schweizer Bildungssystem und erfährst, welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten es für Weiterbildungskosten gibt. So lohnt sich deine nächste Weiterbildung nicht nur für die Karriere, sondern auch für die Steuererklärung.

Das Schweizer Bildungssystem ist weltweit einzigartig, weil es flexible und vielfältige Bildungswege bietet, von der beruflichen Grundbildung bis zu Hochschulabschlüssen. Diese Struktur eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, die sowohl praxisnah als auch theoretisch und auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die folgende Übersicht zeigt dir, wie das gesamte System aufgebaut ist und welche Wege es dir ermöglicht.

SBFI 2019

Damit du deine Aus- und Weiterbildungskosten bei der Steuer abziehen kannst, gibt es ein paar Bedingungen, die du erfüllen musst. Hier bekommst du einen klaren Überblick, was zählt und worauf du achten solltest.

Persönliche Voraussetzungen

  • Damit du deine Weiterbildungskosten abziehen kannst, brauchst du einen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Falls du dir gerade nicht sicher bist, was das ist: Schau dir den dunkelgrünen Kasten in der Übersicht oben an.
  • Wenn du bereits pensioniert bist, musst du nachweisen, dass du noch arbeitest oder zumindest vorhast, weiterhin beruflich tätig zu sein.

Bedingungen rundum die Kosten

  • Nur die Ausgaben, die du tatsächlich im Steuerjahr bezahlt hast, werden anerkannt.
  • Abzugsfähig sind nur die Kosten, die du selbst übernommen hast. Wenn dein Arbeitgeber die Rechnung übernimmt oder jemand anderes für dich zahlt, gibt's leider keinen Abzug für dich.

Art und Bezug der Weiterbildung

  • Deine Weiterbildung muss einen klaren beruflichen oder wissenschaftlichen Bezug haben. Anerkannt werden Kurse, Seminare, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen. Freizeit- oder Hobbykurse fallen leider nicht unter diese Kategorie.
  • Die Weiterbildung muss entweder mit deinem aktuellen Job zusammenhängen oder dich auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vorbereiten.

Falls du über 20 bist und keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II (ja, dieser grüne Kasten wieder) hast, gibt es Sonderregelungen. In diesen Fällen lohnt sich eine genauere Überprüfung – es könnte sich auszahlen!

Wichtig ist, dass die Bildungsveranstaltung die berufliche Wissensvermittlung als primäres Ziel hat.

  • Kurse, Vorträge, Referate etc. mit überwiegendem Hobbycharakter wie bespielsweise Weinseminare, Kochkurse, Yogakurse, geführte Bergtouren können nicht abgezogen werden, da diese überwiegend der Freizeitbeschäftigung dienen. 
  • Ebenfalls ist für Beratungsdienstleitungen wie ein Coaching oder Karriereberatung kein Abzug möglich, da nicht die Wissensvermittlung, sondern Ziel in der Lösung eines individuellen Problems im Vordergund steht.

Hier ein paar Beispiele von Kosten, die du in der Regel steuerlich abziehen kannst. Beachte, dass für das Jahr 2024 ein Abzugsmaximum von CHF 12'700 auf Bundesebene sowie in den meisten Kantonen gilt.

  • Kursgebühren wie für Sprachen, IT-Sklis
  • Seminargebühren für fachliche Weiterbildungen
  • Kosten für berufliche Umschulungen
  • Prüfungsgebühren 
  • Fahrtkosten zur Weiterbildung (z.B. ÖV oder Autokosten)
  • Übernachtungskosten bei auswärtigen Weiterbildungen
  • Verpflegungskosten, wenn du den ganzen Tag in einem Kurs bist
  • Lehrmittel wie Bücher, Software oder Lernmaterialien
  • Gebühren für Online-Kurse
  • Technichsche Ausrüstung wie Laptop, iPad oder andere Geräte
  • Verbrauchsmaterial wie Druckpapier, Blöcke, Stifte

Wichtig, wie immer bei Abzügen: Bewahre alle Belege auf, da die Steuerverwaltung diese einfordern könnte.

Wenn die Rechnung zwar auf deinen Namen läuft, aber dein Arbeitgeber die Kosten übernimmt, darfst du diese Ausgaben nicht abziehen. Allerdings kannst du andere Auslagen, wie zusätzliche Lehrmittel oder technische Ausrüstung, die dein Arbeitgeber nicht bezahlt, in Abzug bringen.

Bist du Arbeitgeber und möchtest wissen, wie du das für deine Mitarbeitenden am besten regeln kannst? Dann schau dir diesen Blogbeitrag dazu an – dort findest du alle wichtigen Infos!

Der Bund unterstützt dich finanziell bei den Kosten für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen – unabhängig davon, ob du die Prüfung bestehst oder nicht. Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite des SBFI.

Dieser Bundesbeitrag wird als Einkommen versteuert.

Musst du deinem Arbeitgeber die von ihm übernommenen Kosten für eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung ganz oder teilweise zurückzahlen (zum Beispiel aufgrund einer Rückzahlungsklausel in der Ausbildungsvereinbarung bei einem vorzeitigen Stellenwechsel), kannst du im Zeitpunkt der Rückzahlung den Abzug geltend machen.

Falls dein Arbeitgeber die Kosten über mehrere Kalenderjahre verteilt hat, kannst du im Jahr der Rückzahlung bis zu CHF 12'000 pro absolviertes Ausbildungsjahr abziehen.

Dieser Blogbeitrag gibt dir eine Übersicht, was grundsätzlich möglich ist. Bitte beachte, dass es kantonale Unterschiede gibt und auch deine persönliche Situation immer wieder zu Ausnahmen kommen kann. 

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Beispiel zum Blogbeitrag

Aus- und Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen

Hast du die Theorie noch nicht ganz verstanden? Dann werden dir diese drei Beispiele sicher mehr Klarheit bringen.  
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